Raumreservationen
Die Gemeinde Ziefen stellt den Einwohnerinnen/Einwohnern die Räumlichkeiten (z.B. die Mehrzweckhalle) gegen eine Gebühr zur Verfügung. Dazu muss der Gemeindeverwaltung das Benützungsgesuch Gemeinderäumlichkeiten [pdf, 586 KB] spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Grundlagen für die Vermietung:
- Benützungsreglement für Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen [pdf, 169 KB]
- Anhang 1 zum Benützungsreglement [pdf, 95 KB]
- Anhang 2 zum Benützungsreglement [pdf, 21 KB]
Des Weiteren machen wir Sie darauf Aufmerksam, dass
- für den Verkauf von warmen und kalten Speisen sowie von Getränken bei der Gemeindeverwaltung eine Gelegenheitswirtschaft-Bewilligung [pdf, 720 KB] eingeholt werden muss.
- dass für das Überwirten (ab 24.00 Uhr) bis zum angegebenen Zeitpunkt bei der Gemeindeverwaltung eine Freinachtbewilligung [pdf, 720 KB] beantragt werden muss.
- in allen Gemeinderäumlichkeiten absolutes Rauchverbot herrscht!