Navigieren in der Gemeinde Ziefen

Schutzbedürftige aus der Ukraine

Die Schweiz gewährt Geflüchteten aus der Ukraine vorübergehenden Schutz. Die betroffenen Personen müssen kein Asylverfahren durchlaufen, sondern erhalten in einem schnellen Verfahren den Schutzstatus S. Dafür müssen die betroffenen Personen ein Gesuch für den Schutzstatus S einreichen und sich in einem Bundesasylzentrum (BAZ) registrieren lassen.

Registration

Flüchtlinge müssen sich unbedingt in einem der Bundesasylzentren registrieren lassen (persönlich im Bundesasylzentrum Basel, Freiburgerstrasse 50, 4057 Basel oder über das Online-Formular vom Staatssekretariat für Migration (SEM)). Anschliessend wird eine Zuweisungsbestätigung durch das Kantonale Sozialamt ausgestellt und ein Ausweis Status S beantragt. Liegt der Gemeinde die Zuweisungsbestätigung vor, wird die Einwohnerkontrolle die Personen ins Einwohnerregister aufnehmen.

Zuständigkeit in der Gemeinde

Für die Unterbringung und die Betreuung der Flüchtlinge sind die Gemeinden zuständig. Sie richten einerseits Sozialhilfe aus und unterstützen und begleiten die Schutzbedürftigen. Die Gemeinden sind Ansprechstelle, wenn sich im Rahmen einer privaten Unterbringung Schwierigkeiten ergeben. In der Gemeinde Ziefen wird diese Aufgabe durch die Firma Convalere wahrgenommen. Hilfangebote und Unterbringungsplätze melden Sie bitte an die untenstehende Mailadresse.

Convalere AG
Schlossstrasse 17
4133 Pratteln

061 500 10 50
asyl@convalere.ch
www.convalere.ch

Kantonales Sozialamt: Hotline und Fragen/Antworten

Das Kantonale Sozialamt hat im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Schutzbedürftigen ergänzend eine Hotline eingerichtet und einen Frage/Antwort-Katalog zusammengestellt. Entnehmen Sie die Informationen bitte direkt der Homepage vom Kanton BL.

Weitere nützliche Informationen und Links