Todesfall
Für die Bestattung von Ziefner Einwohnerinnen und Einwohner steht der Friedhof Ziefen zur Verfügung. Grundlage ist das kommunale Bestattungs- und Friedhofreglement [pdf, 230 KB].
Verstirbt eine in Ziefen wohnhaft gewesene Person, ist in jedem Fall mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin. Die Gemeindeverwaltung organisiert zusammen mit den Hinterbliebenen die Bestattung (Art der Bestattung, Überführungen, Kremation, Kontakt mit Pfarrstellen, amtliche Publikationen). Bitte bringen dazu folgendes mit:
- Familienbüchlein
- ärztliche Todesbescheinigung
- Falls vorhanden: Willensverfügung/Bestattungswunsch [pdf, 40 KB]
- Falls vorhanden: Kremation in Basel - Entnahme von Edelmetallen aus der Asche [pdf, 17 KB]
Die Gemeindeverwaltung informiert von Amtes wegen das Erbschaftsamt, die Steuerverwaltung und die Sozialversicherungsanstalt. Das Zivilstandsamt wird je nach Todesfall von der Gemeinde, dem Heim, dem Spital oder der Staatsanwaltschaft informiert. Die Hinterbliebenen müssen daher nicht mit dem Zivilstandsamt des Kantons Basel-Landschaft Kontakt aufnehmen oder dort vorbeigehen.