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Wohnungsabnahme durch Gemeinde

Bei Aufgabe einer Mietwohnung besteht sowohl für den Vermieter, wie auch für den ausziehenden Mieter, die Möglichkeit, eine amtliche Wohnungsabnahme zu verlangen. Für die Durchführung kann der Wohnungsexperte der Gemeinde beigezogen werden.

Die Aufgaben des Wohnungsexperten der Gemeinde richten sich nach § 20 des Gesetzes über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen.

Für die Inanspruchnahme des Wohnungsexperten der Gemeinde wird eine Gebühr gemäss  Steuer- und Gebührenordnung [pdf, 514 KB] verrechnet.

Der Wohnungsexperte der Gemeinde Ziefen ist Stephan Dürr

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