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Verpflichtungserklärung

Sie wohnen in Ziefen und möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens drei Monate als Tourist/in in die Schweiz einladen?

Visumspflichtige ausländische Personen benötigen unter Umständen (Entscheid durch die Schweizerische Auslandvertretung) eine Verpflichtungserklärung von ihnen bekannten Personen in der Schweiz (= Garantin), wenn sie in die Schweiz einreisen wollen. Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich die Garantin, die ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (inkl. Unfall und Krankheit), sowie für die Rückreise zu übernehmen, die dem Gemeinwesen durch den Aufenthalt der ausländischen Person entstehen (Abschnitt 3 Bundesverordnung über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern).

Die Gemeinden haben auf dem Verpflichtungserklärungsformular anzugeben, ob nach ihrer Einschätzung die Garantin in der Lage ist, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Bei der Beurteilung durch die Gemeinde gelangen folgende Kriterien zu Anwendung: Keine Betreibungen innert der letzten 3 Jahren; das steuerbare Vermögen ist maximal um den Freibetrag, vermindert um CHF 30'000.-- pro einreisewillige Person im Minus (ausgenommen Hypotheken als Ursache); keine bestehende Sozialhilfebezüge und keine Rückleistungsschulden; keine bestehende Steuerausstände (Bund, Kanton, Gemeinde); das Einkommen übersteigt die nach dem Sozialhilfegesetz ermittelten Ansätzen (inkl. der einreisenden Person) um 20 %, dies unter Beachtung des Wohnorts der einreisenden Person.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Ordentlich Steuerpflichtige

  • Verpflichtungserklärung (Original)
  • amtliches Dokument (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Nachweis der Solvenz (drei aktuelle Lohnabrechnungen, aktuelle Bank- bzw. Postkontoauszüge, letzte definitive Steuerveranlagung mit Details)

Quellensteuerpflichtige

  • Verpflichtungserklärung (Original)
  • amtliches Dokument (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Nachweis der Solvenz (drei aktuelle Lohnabrechnungen, aktuelle Bankkontoauszüge)
  • ein aktueller Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre

Anschliessend erfolgt die Übermittlung an das Amt für Migration des Kantons BL und von diesem wiederum an die Schweizerische Auslandvertretung. Der gesamte Ablauf der Gesuchsstellung dauert je nach Land bis zu 20 Arbeitstage.

Danach können die ausländischen Gäste auf der Vertretung betreffend der Erteilung des Visums nachfragen. Gegebenenfalls sind weitere Formalitäten erforderlich.

Weitere Information finden Sie unter https://www.sem.admin.ch/ unter Punkt 4 Gastgeber in der Schweiz.