Abmeldung / Wegzug von Ziefen
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Wegzüge sind innert 14 Tagen seit dem begründeten Ereignis persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder via eUmzug zu melden.
Für die persönliche Abmeldung am Schalter der Gemeindeverwaltung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Schweizer/innen
- Amtlicher Ausweis (aller wegziehenden Personen)
- Neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis (aller wegziehenden Personen)
- Neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum