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Kleinbaugesuch

Bauten und Anlagen, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren der Gemeinden unterstehen

§ 92 Abs. 1 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) bestimmt, für welche Bauten und Anlagen im Siedlungsgebiet, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren (Kleinbaugesuch) der Gemeinde unterstehen, der Gemeinderat die Baubewilligung erteilt:

  1. freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht
  2. mehr als 12 m² Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2,50 m ab bestehendem Terrain aufweist;
  3. Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmmung;
  4. Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen
  5. Strasseneigentümers;
  6. Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang;
  7. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege;
  8. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer
  9. Überbauung nach einheitlichem Plan;
  10. umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.

Verfahren / Ablauf

  1. Gesuche sind mit den für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen (Situationsplan und Baupläne) der Gemeinde einzureichen. Diese kann ergänzende Unterlagen nachverlangen.
  2. Die benachbarten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden durch die Gemeinde Ziefen angeschrieben und über das Gesuch orientiert.
  3. Die Nachbarschaft kann innert 10 Tagen seit der Orientierung beim Gemeinderat Einsprache erheben.
  4. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen. Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen bei der Baurekurskommission Beschwerde erhoben werden.
  5. Sind keine Einsprachen eingegangen oder aber eingegangene rechtskräftig entschieden, erteilt der Gemeinderat die Baubewilligung mit den notwendigen Nebenbestimmungen.

Wo kann ein Gesuch beantragt werden?

Das Gesuchs-Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder direkt herunterladen.
Kleinbaugesuch [pdf, 125 KB]

Kosten

Die Bewilligung kostet CHF 50.00.