Kleinbaugesuch
Bauten und Anlagen, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren der Gemeinden unterstehen
§ 92 Abs. 1 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) bestimmt, für welche Bauten und Anlagen im Siedlungsgebiet, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren (Kleinbaugesuch) der Gemeinde unterstehen, der Gemeinderat die Baubewilligung erteilt:
- freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht
- mehr als 12 m² Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2,50 m ab bestehendem Terrain aufweist;
- Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmmung;
- Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen
- Strasseneigentümers;
- Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang;
- Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege;
- Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer
- Überbauung nach einheitlichem Plan;
- umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.
Verfahren / Ablauf
- Gesuche sind mit den für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen (Situationsplan und Baupläne) der Gemeinde einzureichen. Diese kann ergänzende Unterlagen nachverlangen.
- Die benachbarten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden durch die Gemeinde Ziefen angeschrieben und über das Gesuch orientiert.
- Die Nachbarschaft kann innert 10 Tagen seit der Orientierung beim Gemeinderat Einsprache erheben.
- Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen. Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen bei der Baurekurskommission Beschwerde erhoben werden.
- Sind keine Einsprachen eingegangen oder aber eingegangene rechtskräftig entschieden, erteilt der Gemeinderat die Baubewilligung mit den notwendigen Nebenbestimmungen.
Wo kann ein Gesuch beantragt werden?
Das Gesuchs-Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder direkt herunterladen.
Kleinbaugesuch [pdf, 125 KB]
Kosten
Die Bewilligung kostet CHF 50.00.