Erschliessungsbeiträge
Die Grundeigentümerin bzw. der Grundeigentümer oder die Baurechtsnehmerin oder Baurechtsnehmer muss der Gemeinde einen Erschliessungsbeitrag leisten für den Vorteil den das Grundstück erhält, wenn es an die Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde angeschlossen werden kann.
Der Erschliessungsbeitrag ist unabhängig davon geschuldet, ob das Grundstück überbaut ist oder nicht.
Erschliessungsbeiträge gemäss Steuer- und Gebührenordnung [pdf, 514 KB [pdf, 514 KB]
- CHF 4.00 / m2 Wasser
- CHF 5.00 / m2 Abwasser
Der Erschliessungsbeitrag wird erhoben, wenn die Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde für den Anschluss bereit sind