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Erschliessungsbeiträge

Die Grundeigentümerin bzw. der Grundeigentümer oder die Baurechtsnehmerin oder Baurechtsnehmer muss der Gemeinde einen Erschliessungsbeitrag leisten für den Vorteil den das Grundstück erhält, wenn es an die Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde angeschlossen werden kann.

Der Erschliessungsbeitrag ist unabhängig davon geschuldet, ob das Grundstück überbaut ist oder nicht.

Erschliessungsbeiträge gemäss Steuer- und Gebührenordnung [pdf, 514 KB [pdf, 514 KB]

  • CHF 4.00 / m2 Wasser
  • CHF 5.00 / m2 Abwasser

Der Erschliessungsbeitrag wird erhoben, wenn die Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde für den Anschluss bereit sind