Freinachtbewilligung
Gesuche um Freinachtbewilligungen beinhalten den Wirtschaftsbetrieb über 24.00 Uhr hinaus.
Das Gesuch [pdf, 532 KB] ist spätestens zehn Arbeitstage vor dem Anlass per Post oder E-Mail einzureichen. Die Bewilligung ist am Anlass auf Verlangen der Kontroll- und/oder Vollzugsbehörde vorzuweisen.