Hundewesen
Kennzeichnung des Hundes
Welpen müssen in den ersten drei Monaten, spätestens aber vor Weitergabe an einen neuen Hundehalter, vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Die Kennzeichnung muss ausschliesslich von in der Schweiz tätigen Tierärzten vorgenommen werden. Ein im Ausland gechipter Hund muss nach dem Zuzug aus dem Ausland von einem in der Schweiz tätigen Tierarzt in AMICUS registriert werden.
Registrierung bei AMICUS
Hunde und Halter müssen in einer zentralen Datenbank registriert sein. Das schweizweite Hunderegister betreibt die Firma Identitas AG (AMICUS). Wer zum ersten Mal Hundehalter werden möchte, muss sich vorgängig von der Wohnsitzgemeinde in AMICUS registrieren lassen. Anschliessend werden von AMICUS die Benutzerdaten und das Passwort mit der Post oder per Mail zugestellt.
Hier geht es zur Registrierung
Digitale ePetCard
Im Januar 2026 wurde die bisherige physische PetCard durch die digitale ePetCard in der animundo-App ersetzt. Hundehaltende können ihre Haustierdaten zusätzlich direkt in der App verwalten.
Was bedeutet das für Sie?
- Die Meldeprozesse in Amicus bleiben unverändert.
- Die ePetCard dient als digitale Ausweislösung.
- Hundehaltende können die meisten Pflichtmeldungen (Weitergabe, Übernahme und Tod) neu bequem über die App vornehmen.
Meldepflicht bei der Gemeinde
Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod des Hundes innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Dabei sind nebst Name und Adresse des Halters auch die wichtigsten Angaben zum Hund anzugeben: Name, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und Chip-Nummer.
Die Anmeldung können Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung vornehmen oder online:
- Anmeldung 1. Hund
- Anmeldung 2. Hund (auch 2. Hofhund)
Hundegebühr
Mit der Hundegebühr werden die Aufwände der Gemeinde gedeckt. So bspw. für den Unterhalt und den Ersatz von Robidog-Kästen, Robidog-Säckli, Entsorgung Hundekot, Personalaufwand, Vollzug Hundegesetz. Bei der Hundegebühr handelt es sich um eine Jahrespauschale. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.
Die Gebühr entnehmen Sie bitte der Steuer- und Gebührenordnung [pdf, 514 KB].
Weitere Informationen / Nützliche Links
Veterinärwesen Kanton Basel-Landschaft
Hundedatenbank AMICUS
Merkblatt AMICUS - Meine Meldepflichten als Hundehalter [pdf, 303 KB]
Hunde-Ratgeber
Gesetzliche Grundlagen
Reglement über die Hundehaltung [pdf, 31 KB]
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegsetz - SGS 342)
Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde (SGS 342.12)