Beglaubigen von Unterschriften und Fotokopien
Die Abteilung Einwohnerdienste beglaubigt Unterschriften und Fotokopien
Beglaubigung einer Unterschrift
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Gesuchstellende Person muss persönlich am Schalter erscheinen.
- Mitzubringen ist ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte).
- WICHTIG: Unterschreiben Sie erst vor Ort!
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Einwohnerdienste wird eine Kopie davon erstellen und beglaubigen.
Gebühren gemäss Steuer- und Gebührenordnung [pdf, 577 KB]