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Beglaubigen von Unterschriften und Fotokopien

Die Abteilung Einwohnerdienste beglaubigt Unterschriften und Fotokopien

Beglaubigung einer Unterschrift

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Gesuchstellende Person muss persönlich am Schalter erscheinen.
  • Mitzubringen ist ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte).
  • WICHTIG: Unterschreiben Sie erst vor Ort!

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Einwohnerdienste wird eine Kopie davon erstellen und beglaubigen.

Gebühren gemäss Steuer- und Gebührenordnung [pdf, 577 KB]