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Gelegenheitswirtschaft / Anlässe

Bewilligungspflichtig ist die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle. Werden die Speisen und Getränke kostenlos abgegeben, fällt dies nicht unter die gastgewerbliche Bewilligungspflicht.

Für die dauerhafte Bewirtung, muss eine ordentliche Gastwirtschaftsbewilligung beantragt werden. Findet die Bewirtung an einem zeitlich begrenzten Anlass statt, benötigt es dafür eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung. 

Das Gesuch [pdf, 720 KB] ist spätestens zehn Arbeitstage vor dem Anlass per Post oder E-Mail einzureichen. Die Bewilligung ist am Anlass auf Verlangen der Kontroll- und/oder Vollzugsbehörde vorzuweisen.

Gesetzliche Grundlagen