Navigieren in der Gemeinde Ziefen

Trennung - Meldung einer freiwilligen oder gerichtlichen Trennung

Freiwillige Trennung

Unter einer freiwilligen Trennung versteht sich eine Trennung im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn sich die Ehegatten einig darüber sind, (zumindest vorübergehend) getrennte Wege zu gehen und zudem Einigkeit über die einzelnen Folgen des Getrenntlebens besteht, können sie den gemeinsamen Haushalt ohne Mitwirkung eines Gerichts aufheben.

Eine Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personalien. Sie ist den Einwohnerdiensten zu melden. Hierfür füllen Sie das Formular [pdf, 97 KB] vollständig aus und reichen es der Gemeindeverwaltung ein. Das Trennungsformular muss von beiden Partnern unterschrieben werden.

Die Einwohnerdienste mutiert Ihre Daten im Einwohnerregister und meldet die Trennung den kantonalen Amtsstellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Trennung jederzeit durch ein schriftliches Einverständnis beider Ehegatten / Partner wieder aufgehoben werden kann, sofern die Trennung nicht mehr besteht.

Steuern
Eine Trennung hat rückwirkend auf die ganze Steuerperiode eine Auswirkung zur Folge. Die Ehegatten werden ab dem Trennungsjahr getrennt veranlagt und besteuert.

Gerichtliche Trennung

Falls die Trennung gerichtlich verfügt wird, bitten wir Sie den Einwohnerdiensten eine Kopie des Gerichtsurteils und die genauen Adressen mitzuteilen.

Weitere Informationen: