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Katasteranzeige

Das Kataster ist das Grundstückverzeichnis einer Gemeinde. Jede Parzelle (Grundstück) und jeder Grundeigentümer resp. jede Grundeigentümerin ist im Kataster aufgrund einer sogenannten Katasteranzeige aufgeführt.

Als Eigentümer resp. Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Liegenschaft erhalten Sie Katasterauszüge (gratis). Der Katasterauszug zeigt die Eigentumsverhältnisse, Katastergebäude- und Katasterbodenwerte auf. Diese Werte entsprechen nicht dem Verkehrswert, gelten aber als Grundlage für die Ermittlung des Eigenmietwertes sowie für die Deklaration der Vermögenswerte in der Steuererklärung.

Folgende Gründe können den Versand einer Katasteranzeige auslösen:

  • Handänderungen (Kauf, Schenkung, Erbgang, Erbteilung)
  • Mutationen (Aufnahme oder Abbruch Gebäude, Miteigentum, Baurecht, etc.)
  • Schätzung (End-, Nachschätzung durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung)

Jeweils zu Beginn einer neuen Steuerperiode verschickt die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft ein Liegenschaftsblatt mit einer Übersicht sämtlicher in Ihrem Eigentum stehenden Grundstücke. Bitte vergleichen Sie diese Angaben mit den Katasterwerten auf der Katasteranzeige.

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