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Fahr-/Ausnahmegesuch Schutzhütte Holzenbergchöpfli

Waldstrassen dürfen mit Bewilligung des Gemeinderates für die Bejagung des Wildbestandes sowie bei öffentlichen, wissenschaftlichen oder wichtigen privaten Interessen mit Motorfahrzeugen befahren werden. (kWaG, §9 Abs. 2)

Nach Einreichung dieses Gesuches wir Ihr Antrag geprüft und anschliessend die Ausnahmebewilligung für das Befahren einer mit Fahrverbot belegten Strasse ausgestellt. Die Gebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt oder Sie holen die Bewilligung am Schalter ab und bezahlen diese vor Ort.

Wenn Sie mehr als eine Fahrbewilligung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung.

Merkblatt Veranstaltungen im Wald.pdf [pdf, 115 KB]

Preis: CHF 20.00