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Antrag Gemeindebeitrag Musikschule

Beträgt das steuerbare Einkommen gemäss Staatssteuerveranlagung weniger als Fr. 55'000.00, werden folgende Rückvergütungen an die Beiträge der Erziehungsberechtigten an die Musikschule ausgerichtet:

  • bei einem steuerbaren Einkommen von unter     Fr. 25'000.00                                    50%
  • bei einem steuerbaren Einkommen zwischen     Fr. 25'001.00  und 45'000.00         30%
  • bei einem steuerbaren Einkommen zwischen     Fr. 45'001.00  und 55'000.00         15%

Antragsformular Gemeindebeitrag Musikschulbesuch [pdf, 40 KB]

Ihre Angaben

Angaben Kind, welches die Schule besucht

Dokumente
Zahlungsverbindung (Bank oder Post) für Rückvergütung