Antrag Gemeindebeitrag Musikschule
Beträgt das steuerbare Einkommen gemäss Staatssteuerveranlagung weniger als Fr. 55'000.00, werden folgende Rückvergütungen an die Beiträge der Erziehungsberechtigten an die Musikschule ausgerichtet:
- bei einem steuerbaren Einkommen von unter Fr. 25'000.00 50%
- bei einem steuerbaren Einkommen zwischen Fr. 25'001.00 und 45'000.00 30%
- bei einem steuerbaren Einkommen zwischen Fr. 45'001.00 und 55'000.00 15%
Antragsformular Gemeindebeitrag Musikschulbesuch [pdf, 40 KB]