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Hundegebell und Lärmbelästigung

Hunde sind treue Begleiter und geschätzte Haustiere. Gleichzeitig kann übermässiges oder häufiges Hundegebell jedoch zu einer erheblichen Lärmbelästigung für die Nachbarschaft führen.

Im Kanton Basel-Landschaft gilt Hundegebell als Lärm im Sinne der kantonalen Vorschriften. Besonders während der gesetzlich definierten Ruhezeiten (Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr sowie Mittagsruhe von 12.00 bis 13.00 Uhr) ist Rücksichtnahme geboten. Dauerndes oder wiederholtes Bellen in diesen Zeiträumen stellt eine Störung der Nachtruhe bzw. der allgemeinen Ruhe dar.

Wir bitten alle Hundehaltenden, auf folgende Punkte zu achten:

  • Achten Sie darauf, dass Ihr Hund nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt bellt.
  • Lassen Sie Ihren Hund insbesondere während der Ruhezeiten nicht im Freien allein.
  • Bei Problemen mit starkem Bellverhalten können Hundeschulen oder Fachpersonen Unterstützung bieten.

Rücksichtnahme und ein verantwortungsvoller Umgang tragen wesentlich zu einem guten nachbarschaftlichen Zusammenleben bei.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.