Anpassung der maximalen Belegung öffentlicher Räume
Infolge der Brandkatastrophe in Crans-Montana wurde die brandschutztechnische Situation der öffentlich zugänglichen Räume mit Schwerpunkt «Personensicherheit» überprüft. Ziel dieser Überprüfung war es, die Sicherheit der Bevölkerung in Versammlungsräumen zu erhöhen und die geltenden Brandschutzvorschriften konsequent umzusetzen.
Im Rahmen dieser Massnahmen wurden sämtliche öffentliche Räume der Gemeinde durch das Brandschutzinspektorat begutachtet. Dabei wurden insbesondere Fluchtwege, Raumgrössen, bauliche Gegebenheiten sowie die brandschutztechnische Ausstattung überprüft.
Auf Grundlage dieser Beurteilungen wurde die maximal zulässige Belegung einzelner Räume so festgelegt, dass sie den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Die maximalen Belegungsgrenzen der öffentlichen Räume gelten wie folgt:
|
|
||
|---|---|---|
| Mehrzweckhalle (inkl. Bühne) | max. 300 Personen | |
| Mehrzweckraum | max. 50 Personen | |
|
Kleine Turnhalle Turnhallenkeller |
max. 100 Personen max. 20 Personen |
Diese Belegungszahlen sind ab sofort gültig. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aufgefordert, diese Vorgaben bei der Planung und Durchführung von Anlässen zwingend einzuhalten.
Diese Massnahme dient dem Schutz aller Besucherinnen und Besucher sowie der Gewährleistung eines sicheren Betriebs öffentlicher Einrichtungen.
Danke fürs Verständnis.