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Musikschulbesuch - Ausrichtung von Sozialbeiträgen/Gemeindebeitrag

Die Gemeinde Ziefen leistet an Kinder - aus finanziell schwachen Verhältnissen - einen Sozialbeitrag. Neben dem Reglement über die Ausrichtung von Sozialbeiträgen zum Besuch der Musikschule bildet die Staatssteuerveranlagung die Grundlage für die Höhe der Sozialbeiträge.

Die Erziehungsberechtigten reichen das Antragsformular [pdf, 40 KB] zusammen mit einer Kopie der letzten Staatssteuerveranlagung an die Gemeindeverwaltung ein oder füllen das Online-Formular aus. Anschliessend prüft die Gemeinde das eingereichte Gesuch und verfügt bei dessen Gutheissung nach dem gemeindeeigenen Sozialschlüssel gemäss §3 im Reglement.

Ein Sozialbeitrag wird grundsätzlich für ein Schuljahr gewährt. Nach Ablauf eines Jahres muss ein neues Gesuch gestellt werden

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