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Familienergänzende Betreuung

Das Familienleben ist vielfältiger geworden. Viele Eltern suchen neue Modelle des Zusammenlebens, um Beruf und Familie besser vereinen zu können. Ziefen versteht sich als kinder- und familienfreundliche Gemeinde. Dem Gemeinderat ist es wichtig, optimale Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu schaffen sowie die Existenzsicherung von Familien zu fördern.

Das seit dem 1. Juli 2019 in Kraft gesetzte FEB-Reglement regelt die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung im Früh-und Primarstufenbereich und die finanziellen Leistungen der Gemeinde an die Erziehungsberechtigten.

Wer wird unterstützt?

Die Gemeinde leistet Beiträge an die Erziehungsberechtigten zur Vergünstigung der Inanspruchnahme eines Angebots der familienergänzenden Kinderbetreuung:

  • im Frühbereich für den Besuch von Kindertagesstätten oder Tagesfamilien
  • im Primarstufenbereich für den Besuch von Kindertagesstätten, Tagesfamilien oder modularen  
    und/oder gebundenen Tagesstrukturen für Schulkinder.

Was muss beachtet werden?

Die Unterstützung erfolgt als Subjektfinanzierung mittels Betreuungsgutschriften und richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten und der Erwerbstätigkeit der Familien. In jedem Fall müssen sich die Familien selber an den Kosten beteiligen. Nähere Informationen sind im Reglement über die familienergänzende Betreuung [pdf, 195 KB] festgehalten.

Was muss eingereicht werden?

Das Antragsformular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder herunterladen (Antragsformular für Gemeindebeitrag FEB [pdf, 103 KB]). Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie alle benötigten Unterlagen ein.