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Kinder- und Jugendzahnpflege

Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:

  • Regelmässige jährliche Kontrolle der Zähne bis zur Mündigkeit;
  • Vorbeugende Massnahmen gegen Karies (Zahnzerfall) und Parodontitis (Zahnfleischerkrankungen);
  • Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien;
  • Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen;
  • Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.

Wer kann beitreten?

  • Der Beitritt zur Behandlung im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig.
  • Er erfolgt regulär im Kindergarten, wenn das Kind den Kindergarten besucht, sonst im ersten Schuljahr.
  • Ein späterer, individueller Beitritt ist nur mit einem gesunden oder kariessanierten Gebiss möglich.

Welcher Zahnarzt wählen?

  • Für die Behandlung besteht die freie Wahl unter den im Kanton niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten.
  • Die Behandlung durch ausserkantonale Zahnärzte und Zahnärztinnen bedarf einer Bewilligung des Kantonszahnarztes oder der Kantonszahnärztin.

Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Die Zahnarztpraxen fakturieren die subventionsberechtigten Leistungen an die Einwohnergemeinde, welche die Rechnungen direkt bezahlt. Die Gemeinde stellt dann die Rechnung an die Eltern aus. Je nach steuerbarem Einkommen und Anzahl Kinder der Familie, wird dabei ein Sozialbeitrag gemäss Tarifliste (ersichtlich im Anhang vom Reglement) abgezogen, den die Gemeinden und der Kanton je zur Hälfte tragen.

Was ist Aufgabe der Eltern?

Die Eltern melden der Gemeinde den Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege oder den Austritt, den gewählten Zahnarzt oder die Zahnärztin und eine allfällige Änderung in der Zahnarztwahl.

Wo kann ein Gesuch beantragt werden?

Das Gesuchs-Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder direkt herunterladen.
Beitrittserklärung Kinder- und Jugendzahnpflege [pdf, 548 KB].

Die rechtliche Grundlage bildet das Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege [pdf, 33 KB].